Allgemeine Lizenzbedingungen für die Nutzung der Siegel 

zwischen

European Economic Institute for Sustainability and Tolerance
wahoX GmbH
Im Winkel 1
01454 Wachau

nachfolgend "EEIST" bezeichnet

und dem Lizenznehmer

§1 Allgemeine Grundlagen

(1) EEIST ist alleiniger Rechteinhaber des Siegels. Die Erteilung des Nutzungsrechts am Siegel basiert auf dem Ergebnis der durch EEIST durchgeführten Prüfung. Ein Anspruch auf Herausgabe der Prüfergebnisse besteht nicht. Falsche Angaben des Lizenznehmers während des Prüfprozesses führen zum sofortigen Erlöschen der Auszeichnung und des Nutzungsrechts, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühren besteht.

(2) Jegliche Änderung des Siegels, mit Ausnahme der Anpassung seiner Größe (Skalierung), bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch EEIST. Unautorisierte Modifikationen des Siegeldesigns oder -inhalts sind ausdrücklich untersagt.

(3) EEIST behält sich das Recht vor, die Kriterien für die Vergabe des Siegels jederzeit zu ändern. Bereits vergebene Siegel und die damit verbundenen Nutzungsrechte bleiben von solchen Änderungen unberührt. Die Aktualität und Relevanz der Vergabekriterien sollen hierdurch sichergestellt werden, ohne bestehende Lizenznehmer in ihren bereits erworbenen Rechten zu beeinträchtigen.

(4) Die kommerzielle Nutzung des Siegels ist ausschließlich für die Dauer der Lizenz gestattet. Eine Nutzung des Siegels nach Ablauf der Lizenz ist nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon sind bereits veröffentlichte Inhalte in sozialen Medien und Blogbeiträge auf der Homepage des Lizenznehmers, die zum Zeitpunkt des Lizenzablaufs bereits existieren. Diese dürfen bestehen bleiben und müssen nicht entfernt werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bedingung liegt beim Lizenznehmer.

§2 Laufzeit / Gebühren

(1) Die Gültigkeitsdauer des Siegels beträgt 1 Jahr ab dem auf dem Siegel sowie auf der Urkunde angegebenen Ausstellungsdatum und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Lizenznehmer nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf dieser Dauer kündigt. Für die Fristwahrung ist der schriftliche Eingang der Kündigung bei EEIST per Brief oder E-Mail an info@eeist.eu bis spätestens zum letzten Arbeitstag des Monats entscheidend. Die automatische Verlängerung ist auf maximal zwei weitere Jahre begrenzt. Die Kosten für jede Verlängerung orientieren sich an der zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Preisliste. Nach zwei automatischen Verlängerungen ist gemäß den dann geltenden Bedingungen und Preisen eine erneute Überprüfung erforderlich. EEIST wird den Lizenznehmer rechtzeitig schriftlich, per E-Mail oder auf postalischem Weg über die erforderlichen Schritte in Kenntnis setzen.

(2) Für die gewährten Nutzungsrechte und die Bereitstellung des Siegels wird eine Lizenzgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Unternehmensgröße und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der ausgestellten Rechnung. Falls nicht anders vereinbart, ist die Gebühr unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig und ohne jegliche Abzüge auf das Konto von EEIST zu überweisen.

(3) Ein Verstoß des Lizenznehmers gegen die vorliegenden Lizenzbedingungen berechtigt EEIST, das Lizenzverhältnis ohne Einhaltung einer Frist und mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen. In einem solchen Fall ist jede weitere Verwendung des Siegels durch den Lizenznehmer unzulässig. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Lizenzgebühren besteht nicht. Bei einem minderschweren Verstoß wird EEIST den Lizenznehmer jedoch zunächst auf den Verstoß hinweisen und die Abstellung des Verstoßes verlangen, bevor weitere Schritte unternommen werden.


§3 Umfang der Nutzungsrechte

(1) Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, einfaches und europaweites Nutzungsrecht am Siegel. Die Dauer dieses Nutzungsrechts ist in §2 definiert. Eine Erweiterung der Lizenz auf eine weltweite Nutzung ist möglich, bedarf jedoch einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Erlaubnis zur kommerziellen Verwendung des Siegels in verschiedenen Formaten und Medien, wie nachfolgend aufgeführt:

  • Kommerzielle Nutzung: Der Lizenznehmer darf das Siegel in PR-Materialien wie Pressemappen und Geschäftsberichten sowie zu Werbezwecken verwenden.
  • Online-Werbung: Gestattet ist die Nutzung des Siegels für Online-Werbemaßnahmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Newsletter, Webseiten, Pop-ups, Downloads, Werbung in Online-Magazinen, Online-Katalogen, Exposés, PDFs und Banner.
  • Print: Das Siegel darf zu Werbezwecken in gedruckten Medien verwendet werden, inklusive Magazine, Flyer, Tageszeitungen, Plakate, Merchandise-Artikel, Broschüren, Exposés und Produktkataloge. Die Nutzungserlaubnis erstreckt sich auch auf gedruckte Medien, einschließlich Tagespresse, Anzeigenblätter, Wochenzeitungen, Magazine, Zeitschriften und Kundenzeitschriften
  • Datenträger: Die Verwendung des Siegels auf Datenträgern wie DVDs, CDs, Datenspeichern, Vorinstallationen auf Festplatten ist erlaubt.
  • Physische Produkte - Das Siegel darf auf physischen Produkten genutzt werden.
  • Redaktionelle Nutzung: Der Lizenznehmer darf das Siegel für redaktionelle Zwecke verwenden.
  • Online: Das Siegel darf für Online-Zwecke genutzt werden, darunter fallen Portale, Online-Zeitungen, Periodika, Intranets, Blogs, Apps, E-Books, E-Papers, Newsletter, Aggregatoren und Nachrichten-/PR-Portale.

Die Nutzung des Siegels in Fernsehwerbung und Kinowerbung ist ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Lizenzgeber.

(3) Für die Dauer der Gültigkeit der Lizenz erhält der Lizenznehmer zudem einen Eintrag auf dem Portal des EEIST, der die Gültigkeit des Siegels bestätigt. Dieser Eintrag erlischt automatisch mit dem Aublauf der Lizenz. Es wird dem Lizenznehmer empfohlen (jedoch ohne Verpflichtung), bei der Einbindung des Siegels auf seiner Homepage einen Verweis (Link) zu diesem Eintrag zur Verifizierung der Gültigkeit des Siegels zu setzen. Diese Empfehlung dient der Transparenz und Glaubwürdigkeit gegenüber Dritten, indem sie eine einfache Überprüfung der aktuellen Gültigkeit des Siegels ermöglicht.


§4 Haftung

(1) EEIST übernimmt keine Gewähr für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Verwendbarkeit des Siegels zu Werbezwecken. Eine Haftung von EEIST gegenüber dem Lizenznehmer ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob der Einsatz des Siegels rechtlichen Bestimmungen entspricht. Sollte aus der rechtlichen Überprüfung durch den Lizenznehmer ein Anpassungsbedarf des Siegels resultieren, ist dieser gehalten, sich mit EEIST zwecks einer möglichen Neugestaltung abzustimmen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, EEIST auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer vom Lizenznehmer zu verantwortenden rechtswidrigen Nutzung des Siegels gegen EEIST erhoben werden.

(2) Die Prüfung durch EEIST basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen sowie den Angaben des geprüften Unternehmens. Eine Verifizierung dieser Informationen durch EEIST findet nicht statt. Daher ist jede Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen seitens EEIST ausgeschlossen. Die Prüfergebnisse beanspruchen weder Vollständigkeit noch absolute Korrektheit. Die Verleihung des Siegels impliziert keine Bewertung der aktuellen oder zukünftigen wirtschaftlichen Lage des ausgezeichneten Unternehmens und garantiert nicht dessen Fortbestehen. Die Auszeichnung stellt keine Wirtschaftsprüfung im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) oder des Publizitätsgesetzes (PublG) dar. Jegliche Haftung von EEIST gegenüber dem ausgezeichneten Unternehmen und Dritten ist ausgeschlossen. Die Nutzung der Prüfergebnisse und des Siegels erfolgt durch das ausgezeichnete Unternehmen auf eigene Gefahr, nachdem in die Lizenzbedingungen eingewilligt wurde.

(3) Eine unbegrenzte Haftung von EEIST gegenüber dem Lizenznehmer besteht nur, wenn EEIST Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, oder es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen geht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EEIST nur, sofern eine Verletzung wesentlicher Vertrags- und Lizenzpflichten durch EEIST oder deren Erfüllungsgehilfen angenommen und nachgewiesen werden kann. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Betrag des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

§5 Abschließende Bestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Lücken.

(3) Auf diese Lizenzbedingungen ist das deutsche Recht anwendbar.

(4) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen wird Dresden vereinbart.

(5) Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen dieser Lizenzbedingungen erhaltenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.

(6) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesen Lizenzbedingungen auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.

 

Stand: März 2024

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